Wir sind zudem als Referenten auf Vortrags- und Fortbildungsveranstaltungen tätig und beteiligen uns durch Fachveröffentlichungen an der rechtspolitischen Diskussion.
Wir bilden aus: In regelmäßigen Abständen vermitteln wir besonders am Strafrecht interessierten Referendaren einen Einblick in die Anforderungen und Herausforderungen des Berufs des Strafverteidigers.
Arztstrafrecht
Der überwiegenden Zahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren liegt der Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers zu Grunde. Die anwaltliche Begleitung des Arztes in derartigen Verfahren erfordert ein differenziertes Vorgehen, bei dem vielfach auch zivilrechtliche und berufsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Eine eingehende Aufarbeitung des Diagnose-, Therapie- oder Operationsverlaufes ist im Regelfall ebenso erforderlich wie die Einbindung medizinischer Sachverständiger zur Klärung des Vorwurfes und zur Vorbereitung einer effektiven Verteidigung.
Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Geschäftsleitungen von Krankenhäusern betreffen darüber hinaus das Abrechnungswesen. In diesem Zusammenhang wird auch gegenüber niedergelassenen Ärzten der Vorwurf erhoben, ärztliche Leistungen bewusst fehlerhaft abzurechnen. Aufgrund der Komplexität der Materie, werden die Ermittlungen häufig durch spezialisierte Ermittlungsgruppen der Landeskriminalämter geführt, die eng mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und Versorgungsträgern kooperieren.
Berufsrechtliche Verfahren betreffen den Vorwurf, unzulässige Gegenleistungen für die Verschreibung bestimmter Medikamente entgegen zu nehmen.
Wir sind auf dem Gebiet des Arztstrafrechts sowie in berufsrechtlichen Verfahren umfassend tätig.
Apothekerstrafrecht
Aktuell werden von den Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden zunehmend Straf- und Bußgeldverfahren gegen Apotheker eingeleitet, Den Betroffenen wird unter anderem die Abgabe und Abrechnung von nicht in Deutschland oder in der Europäischen Union zugelassenen Arzneimitteln vorgeworfen. Weitere Verfahren betreffen etwa die Abgabe verunreinigter Arzneimittel oder die Herstellung von Zytostatika. Strafrechtliche Risiken resultieren ferner aus Rechtsbeziehungen zwischen Apothekern, Großhändlern und Pharmaunternehmern.
Strafverfahren gegen Apotheker sind vielschichtig. Ihre Bearbeitung erfordert eine umfassende Kenntnis des einschlägigen Arzneimittel- und Apothekenrechts. Zu begleiten sind auch in diesem Zusammenhang berufsrechtliche und aufsichtsrechtliche Verfahren.
Wir beraten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und kooperieren in berufs- und aufsichtsrechtlichen Verfahren mit medizinrechtlich spezialisierten Kanzleien.
Medizinstrafrecht
Unter das Medizinstrafrecht fallen insbesondere Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), Heilmittelwerbegesetz (HeilmWG) und das Medizinproduktegesetz (MPG).
Dabei stehen insbesondere die Produktsicherheit und Produktvermarktung von pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Geräten im Vordergrund. Von Ermittlungsverfahren sind regelmäßig die Mitarbeiter von Pharmaunternehmen und Medizinprodukteherstellern betroffen.
Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sind in jüngerer Vergangenheit vielfach auch Sponsoring-Aktivitäten von Pharmaunternehmen und Medizinprodukteherstellern.
Bankenstrafrecht
Bankgeschäfte bergen diverse straf- und bußgeldrechtliche Risiken. Kreditvergabeentscheidungen bilden den Gegenstand zahlreicher Ermittlungsverfahren gegen verantwortliche Leiter von Bankinstituten. Die Grenzen zwischen erlaubtem Risikogeschäft und strafbarer Untreue sind dabei häufig fließend. Den Kreditvergabevorschriften nach dem KWG, den MaRisk sowie den Satzungen und Richtlinien der Institute kommt bei der Abgrenzung eine wesentliche Bedeutung zu.
Verstöße gegen das KWG oder gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche können ebenfalls strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Bankleiter und -mitarbeiter auslösen.
Neue und bisher nicht absehbare Strafbarkeitsrisiken werden durch die Einführung des § 54a KWG begründet, durch den erstmals der Verstoß gegen bestimmte Risikovorsorgemaßnahmen pönalisert wird.
Wir verteidigen umfassend auf dem Gebiet des Bankenstrafrechts. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Verteidigung von Individualpersonen als auch die Beratung von Instituten. Wir referieren auf Fortbildungsveranstaltungen zum Thema “Interne Sicherungsmaßnahmen nach dem KWG“.
Kapitalmarkt- und Insiderstrafrecht
Neben den gesetzgeberischen Aktivitäten in mehreren Kapitalmarktförderungsgesetzen in den 90er Jahren haben der Börsen-Boom und die Entwicklungen am Neuen Markt das Kapitalmarktstrafrecht mit erheblicher praktischer Relevanz hervortreten lassen. Insbesondere Verstöße gegen das Verbot des sog. Insiderhandels spielen mittlerweile eine erhebliche Rolle, aber auch Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Kursbetruges und des Kapitalanlagebetruges. Enge Verschränkungen besitzt das Kapitalmarktstrafrecht mit dem Gebiet des Bilanzstrafrechts, da vielfach kapitalmarktrelevante Informationen über Bilanzen in den Verkehr gelangen und daher in der strafrechtlichen Würdigung deren Schicksal teilen.
Strafverfahren im Gebiet des Kapitalmarktstrafrechts zeichnen sich durch die weit reichende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Diese besitzt erhebliche Befugnisse zur Kontrolle und Überwachung des Kapitalmarktes. Die bei ihrer Aufsichtstätigkeit erlangten Erkenntnisse werden durch die BaFin häufig an Ermittlungsbehörden weitergeleitet.
Der Begriff Corporate Compliance steht für die Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien durch organisatorische Maßnahmen in Unternehmen. Corporate Compliance ist ein bedeutendes Element der Ordnungsgemäßen Unternehmensführung (Corporate Governance), die seit Erlass des Corporate Governance Kodex verstärkt in die öffentliche Wahrnehmung und Diskussion getreten ist.
Im Grundsatz kann sich ein Unternehmen nur beschränkt gegen Rechtsverstöße durch seine Mitarbeiter und sich daraus ergebende Schäden wie Kosten, Strafzahlungen und Reputationsschäden schützen. Die Unternehmensleitung ist jedoch verpflichtet, alle zumutbaren und notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Rechtsverstöße zu vermeiden. Verstöße gegen diese Pflicht begründen den Vorwurf eines sog. Organisationsverschuldens und können zivilrechtlich und strafrechtlich zu einer persönlichen Haftung der Unternehmensleiter und Compliance Officer führen. Diesen Aspekt hat der Bundesgerichtshof in mehreren strafrechtlich relevanten Entscheidungen betont.
Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverstößen sind etwa die Schulung von Mitarbeitern, die Schaffung unternehmensinterner Richtlinien, die Einrichtung von Meldesystemen bei Verstößen und die Entwicklung von speziellen Kontrollverfahren.
Wir beraten sowohl bei der Aufklärung strafrechtlich relevanter Sachverhalte (internal investigation), als auch bei der Implementierung von Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverstößen. Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Vermeidung persönlicher Haftungsgefahren für die Unternehmensleitung.
Wir stehen Behörden und Unternehmen auch als Ombudsmann zur Verfügung.
Insolvenzstrafrechtliche Verfahren bilden einen Schwerpunkt innerhalb des Wirtschaftsstrafrechts. Die Staatsanwaltschaften, denen die Akten der Insolvenzgerichte nach der allgemeinen Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen vorzulegen sind, leiten jährlich ca. 14.000 Ermittlungsverfahren allein wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung ein. Daneben werden vielfach auch weitere Vorwürfe erhoben, z.B. der Vorwurf der Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung. Insolvenzstrafverfahren bergen sowohl die Gefahr strafrechtlicher Sanktionen als auch die Gefahr einer zivilrechtlichen Haftung oder gravierender beruflicher Konsequenzen für die Betroffenen (z.B. zeitlich befristete Verbote der Tätigkeit als Geschäftsführer).
Die Verfahren der Staatsanwaltschaft richten sich in erster Linie gegen Verantwortliche juristischer Personen, d.h. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstände einer AG u.a. Zunehmend werden Ermittlungen aber auch gegen externe Berater geführt, beispielsweise aufgrund einer Beratung in insolvenznahen Situationen bzw. der Mitwirkung an (fehlgeschlagenen) Sanierungsversuchen oder bei der Entwicklung von Auffanglösungen. Insolvenzstrafrechtliche Ermittlungsverfahren sind häufig durch komplexe rechtliche und tatsächliche Fragestellungen hinsichtlich der Krisenmerkmale der Überschuldung und der Zahlungsfähigkeit juristischer Personen gekennzeichnet.
Wir beraten und verteidigen auf dem Gebiet des Insolvenzstrafrechts. Unsere Tätigkeit umfasst die strafrechtliche Beratung im Vorfeld und nach Eintritt einer Unternehmenskrise, etwa im Rahmen von Sanierungsbemühungen. Die Kanzlei begleitet und berät Geschäftsleiter und Unternehmen; in bereits eingeleiteten Strafverfahren übernimmt Die Kanzlei die Verteidigung einzelner Beschuldigter wie auch die Koordination der Verteidigung.
Im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen zum Insolvenzstrafrecht sind wir als Referenten tätig.
Mit der zunehmenden Digitalisierung von Kommunikations-, Geschäfts- und Handelsprozessen verlagern sich ursprünglich klassische strafrechtliche Problemlagen zunehmend auf eine edv-technische Ebene. Gesetzgeber und Justiz sind längst in der digitalen Realität angekommen und passen Verfolgungs- und Sanktionsmechanismen an die aktuellen technischen Begebenheiten an. Ermittler und Staatsanwaltschaften haben Spezialabteilungen für Ermittlungen im Bereich des „Cybercrime“ eingerichtet.
Unternehmen und Individuen sehen sich strafrechtlichen Vorwürfen bei der Verwendung und Verarbeitung von Daten und dem Zugriff auf digitale Informationen ausgesetzt. Eine wachsende Vielzahl an Vorwürfen hat die Begehung von Straftaten in weltweiten Datennetzen zum Gegenstand.
Zugleich steigt der Beratungsbedarf für Unternehmen im Zusammenhang mit Angriffsszenarien über technische Netzwerke. Dies reicht von Fällen des Computerbetrugs über das Ausspähen von Daten bis zum direkten Angriff auf die Datenintegrität durch Computersabotage.
Die Beratung und Verteidigung in diesen Spezialbereichen erfordert umfangreiches technisches und rechtliches Grundlagen- und Erfahrungswissen. kpw Rechtsanwälte ist regelmäßig in entsprechenden Ermittlungsverfahren tätig und berät Einzelpersonen und Unternehmen im Bereich des IT-Strafrechts.
Gegenstand von Kapitalstrafsachen sind Vorwürfe des Mordes, des Totschlags und verschiedener weiterer Delikte mit Todesfolge. Die Strafandrohung ist regelmäßig dramatisch hoch und kann im Einzelfall bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führen.
Die Übernahme der Verteidigung in solchen Verfahren setzt ein großes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Erfahrung auch in den Bereichen der Rechtsmedizin, Rechtspsychiatrie und der Kriminalistik voraus.
Die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Korruption gehört inzwischen zum Alltagsgeschäft der Ermittlungsbehörden. Sie werden häufig durch spezialisierte Abteilungen der Staatsanwaltschaft geführt.
Die Fallgestaltungen im Korruptionsstrafrecht sind vielschichtig und gehen über die Zahlung des klassischen “Bestechungslohns” weit hinaus: Die Versendung von Fußballtickets durch Unternehmen an Politiker oder zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Verpflichtete kann ebenso die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach sich ziehen wie Sponsoring-Aktivitäten von Unternehmen an Hochschulen und Kliniken, Kooperationen bei der Auftragsvergabe oder geringfügige Zuwendungen an Amtsträger aus gesellschaftlichen Anlässen.
Für die Betroffenen und die sie beschäftigenden Unternehmen haben diese Ermittlungsverfahren weitreichende Konsequenzen. Neben strafrechtlichen Sanktionen sowie Geldbußen für die betroffenen Unternehmen drohen erhebliche wettbewerbsrechtliche Nachteile, etwa durch Eintragung in eines der bereits bestehenden Korruptionsregister.
Die Tätigkeit auf dem Gebiet des Korruptionsstrafrechts umfasst neben der Verteidigung und Koordination in Ermittlungsverfahren insbesondere die allgemeine Beratung im Hinblick auf die strafrechtliche Zulässigkeit von Sponsoring und vergleichbaren Aktivitäten.
Wir beraten auf dem Gebiet des Korruptionsstrafrechts sowohl in laufenden Straf- als auch in damit verbundenen Verwaltungsverfahren.
Findet die Hauptverhandlung vor dem Landgericht statt, ist die Revision das einzige Rechtsmittel und damit in der Regel die zugleich letzte Chance gegen ein ungerechtes, unrichtiges oder falsch begründetes Urteil vorzugehen.
Die Revision in Strafsachen stellt eine besondere Materie des Strafrechts dar. Das Revisionsrecht ist geprägt von strengen Formenfordernissen und hohen Anforderungen an den notwendigen Sachvortrag bei der Begründung von Verfahrensrügen.
Wir werden regelmäßig in Revisionsverfahren konsultiert.
Die Verteidigung in Steuerstrafsachen verlangt eine besondere Expertise. Die Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde richten sich im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften. Wir beraten und verteidigen in diesem Spannungsfeld zweier unterschiedlicher Rechtskreise. Häufig ergeben sich Verdachtsmomente für die Begehung von Steuerstraftaten im Rahmen von Betriebsprüfungen. Besondere Aufmerksamkeit verlangt der Rat zu einer strafbefreienden Selbstanzeige: Wird diese fehlerhaft oder unvollständig erstattet, drohen dem Steuerpflichtigen gravierende Nachteile, wie prominente Beispiele belegen.
Die beratende und verteidigende Tätigkeit erfolgt daher regelmäßig in enger Abstimmung mit mandatierten Steuerberatern oder externen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Unternehmen sind von strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihre Verantwortlichen und Mitarbeiter in besonderer Weise durch Durchsuchungen, Beschlagnahmen und negative Medienberichterstattung betroffen. Sie können bei Straftaten ihrer leitenden Mitarbeiter eigenständig durch Geldbußen sanktioniert werden. Aufgrund der europäischen Harmonisierungsbestrebungen auf dem Gebiet des Strafrechts ist die Etablierung eines originären Unternehmensstrafrechts für die Zukunft nicht auszuschließen. Entsprechende Vorschläge wurden bereits auf Ebene der Justizminister diskutiert.
Neben der rufschädigenden Medienberichterstattung und der Einschaltung von Aufsichtsbehörden erweisen sich in der Praxis umfangreiche Beschlagnahmen von Geschäftsunterlagen vielfach als besonders gravierend. Sie ziehen nicht nur eine Störung des Geschäftsbetriebs nach sich sondern bergen überdies die Gefahr der Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen.
Eine kompetente Beratung umfasst daher auch die außerstrafrechtlichen Folgen eines Ermittlungsverfahrens für das Unternehmen. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den jeweiligen Rechtsabteilungen des Unternehmens ist dabei unverzichtbar.
Wirtschaftliches Handeln ist Handeln unter Risiko.
Unternehmerische Risiken gehen in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend mit strafrechtlichen Risiken einher. Der ungebetene Besuch des Staatsanwalts im Unternehmen stellt im Wirtschaftsleben inzwischen eine vielfach anzutreffende Realität dar.
Auch der Gesetzgeber ist nicht untätig geblieben: Er hat die strafrechtlichen Restriktionen in vielen Bereichen des Wirtschaftsrechts erheblich verschärft. Das Kapitalmarkt- oder das Korruptionsstrafrecht sind nur zwei Bespiele für diese Entwicklung. Im europäischen Maßstab wird aktuell über die Etablierung eines spezifischen Unternehmensstrafrechts nachgedacht.
Innerhalb des Wirtschaftsstrafrechts haben sich diverse Fachgebiete herausgebildet, auf denen kpw Rechtsanwälte tätig sind. Die anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich dabei auf die Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen im Vorfeld wirtschaftlicher Entscheidungen mit dem Ziel der Vermeidung strafrechtlicher Risiken wie auch auf die Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens.
Bei komplexen und rechtsübergreifenden Sachverhalten arbeitet kpw Rechtsanwälte mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und zivil- und gesellschaftsrechtlich spezialisierten Anwaltskanzleien zusammen.
Die Begleitung bei Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit stellt ebenfalls einen integralen Bestandteil der Beratungstätigkeit dar.
In berufsrechtlichen Verfahren vertreten wir Mandanten vor den jeweiligen Berufskammern. Unternehmen und Verbände beraten wir im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie im Rahmen der Prävention.
Häufig werden wir von anderweitig spezialisierten Kanzleien sowie von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern als strafrechtliche Berater bei der Mandatsbearbeitung hinzugezogen.
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