Kompetenz in Krisen

Wir sind eine spezialisierte Strafrechtskanzlei aus Berlin. Wir lösen komplexe strafrechtliche Probleme – bundesweit, umfassend und zielstrebig.

Wir sind kpw.

Strafrechtliche Vorwürfe werden von den Betroffenen regelmäßig als existenzielle Belastung erlebt. Neben originären Sanktionen drohen berufs- oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen, finanzielle Nachteile und Reputationsverlust. Erforderlich ist daher stets auch ein Blick über den Kernbereich des Strafrechts hinaus.

Die Kompetenz unserer seit Jahren hochspezialisierten Strafrechtsboutique ist in zahlreichen Ausnahmeverfahren gefragt. Unser Anspruch ist es, Sie frei von vermeidbaren Belastungen durch das Strafverfahren zu führen. Unsere Mandanten vertrauen unserer persönlichen Betreuung und unserem nachhaltigen, parteiischen Engagement.

Wir priorisieren die Vermeidung eines gerichtlichen Hauptverfahrens. Soweit ein solches unvermeidlich ist, profitieren Sie von unserer großen Erfahrung aus zahllosen Auftritten in komplexen, zum Teil auch presseintensiven Hauptverhandlungen. Wir haben Kompetenz in Krisen.

360° Strafverteidigung

Konsequente Wahrnehmung Ihrer Interessen mit umfassendem Blick auf alle Teilaspekte

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    Was können wir für Sie tun?

    Wir übernehmen die Beratung, Vertretung und Verteidigung von Individualpersonen, Unternehmen und Verbänden in allen strafrechtlichen Belangen: Von der klassischen Individualverteidigung bis zur Präventionsberatung. Häufig werden wir von anderweitig spezialisierten Kanzleien, Rechtsabteilungen sowie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern als Fachkanzlei hinzugezogen.

    Mit unserer modernen Organisationsstruktur sind wir auf eine kurzfristige Ansprechbarkeit und ggf. umgehende Tätigkeitsübernahme eingerichtet.

    Wir stehen für Ihr strafrechtliches Anliegen zur Verfügung. Im Rahmen eines kurzfristigen Beratungstermins bestimmen wir die Problemlage und erörtern Lösungsansätze.

    Fortbildung 27. Oktober 2022

    Verteidigung im Insolvenzstrafrecht - Neuste Gesetzgebung und Rechtsprechung - Dr. Jan Philipp Book für die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V.

    Co-Autorenschaft von Zentes/Glaab Kommentar zum GwG

    In der neu erschienenen 3. Auflage des Kommentars zum Geldwäschegesetz bringt RA Wattenberg seine Kompetenz als Co-Autor ein.

    FAZ: Was dürfen Betriebsräte verdienen?

    Mal ist die Vergütung zu hoch, mal zu niedrig – und mitunter sogar eine Frage für die Strafverfolger. Ein Artikel unserer Kollegen Wattenberg und Dr. Book in der FAZ

    Freisprüche in VW Betriebsratsverfahren

    Im Verfahren gegen ehemalige VW-Personalmanager erfolgten Freisprüche durch das LG Braunschweig. RA Wattenberg und RA Dr. Book vertreten einen Beteiligten.

    Veröffentlichung ZWH

    Zur wirksamen Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht des Berufsgeheimnisträgers durch juristische Personen – der BGH in Sachen Wirecard. Ein Beitrag von RA Wattenberg.

    Freisprüche im Endlosverfahren Hohe Düne

    Im Verfahren wegen des Vorwurfs des Subventionsbetrugs hat das Landgericht Rostock die Angeklagten freigesprochen. RA Wattenberg vertritt einen der Beteiligten.

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